Verzicht auf russische Energie
Deutschlands Abhängigkeit von russischen Energieexporten in Form von Gas und Steinkohle ist mit dem Beginn von Putins Krieg in der Ukraine zum geopolitischen Menetekel geworden. Diese Abhängigkeit, die beinahe die aktuell harten und notwendigen Sanktionen verhindert hätte, muss aufhören. Nur so kann die Handlungsfreiheit Deutschlands sichergestellt werden. Generell gilt es, die Abhängigkeit von Ressourcen aus korrupten oder wirtschaftlich bzw. politisch instabilen Staaten zu minimieren. Deshalb fordern die Freien Demokraten Leipzig die Bundesregierung zur Aufstellung eines Energieunabhängigkeitsplanes auf, der im ersten Schritt, einen Verzicht auf russische Gas- und Steinkohlelieferungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum Beginn des Jahres 2023 erlaubt. Wir sind uns dabei darüber im Klaren, dass die Maßnahmen zur Erreichung eines solchen Zieles drastisch sein müssen und bisher getroffene Entscheidungen in Frage stellen werden. Wir betrachten u.A. folgende Maßnahmen, in absteigender Priorität, für angemessen:
- Massiver Ausbau der erneuerbaren Energien und zugehöriger Speicherkapazitäten. Hierfür müssen Genehmigungsverfahren beschleunigt, rechtliche Bedingungen erleichtert und günstige Kredite zur Verfügung gestellt werden.
- Weiterbetrieb von Kernkraftwerken, sofern dieser technisch sicher gewährleistet werden kann. Rechtliche Bedenken müssen hierbei im Zweifel durch direkte Übernahme von Risiken durch den Bund aus dem Wege geschafft werden.
- Weiterbetrieb von (Braun-)Kohlekraftwerken, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sofern sie ohne Rückgriff auf russische Lieferungen betrieben werden können. Sobald die Rahmenbedingungen eines solchen Planes geschaffen sind, erwarten wir, dass die Bundesregierung sich den bereits formenden Bündnissen zum Verzicht auf russische Importe anschließt. Nur maximaler Druck und die Bereitschaft zur völligen wirtschaftlichen Isolation Russlands sind ein unseren außenpolitischen Werten gerecht werdendes Vorgehen.
- Mittelfristig fordern wir eine Begrenzung der lieferquotalen Abhängigkeiten von einzelnen nicht demokratischen Staaten für versorgungskritische Güter von maximal 20% des Jahresverbrauchs, um ähnliche Situationen zu vermeiden. Die Mehrkosten nehmen wir als Beitrag zur Unabhänigkeit von nicht freiheitlichen Staaten in Kauf.