Leipziger Bürgerinnen und Bürgern eine unternehmerische Beteiligung an der Energiewende ermöglichen.
- Wir machen uns dafür stark, dass die Stadtwerke Leipzig als kommunaler Grundversorger ein Bürgerbeteiligungsmodell, wie nachfolgend skizziert, entwerfen:
Leipzigerinnen und Leipziger haben künftig das Recht, sich an Windpark-Projekten der Stadtwerke Leipzig zu beteiligen, bzw. an deren Beteiligung eine Unterbeteiligung einzugehen. Die Vergütungskomponente der Beteiligung muss dabei gewinnorientiert/ erfolgsabhängig sein. Der Preis für die Beteiligung muss den tatsächlichen, anteiligen Projektgestehungskosten entsprechen und darf keine Subvention oder Vergünstigung enthalten.
Die Mindestbeteiligungshöhe beträgt EUR 1.000, die Höchstgrenze EUR 10.000 (Gegenwert einer eigenen PV-Solar-Anlage ohne Nebenkosten) pro Haushalt.
Bei Überzeichnung erhalten jene Haushalte bevorzugt einen Zuschlag, welche besonders von den Auswirkungen der energetischen Transformation betroffen sind: Haushalte mit Anschlusszwang an das Fernwärmenetz und/ oder nachgewiesenen Einschränkungen zur PV-Solar-Aufdachinstallation aus denkmalpflegerischen Aspekten. - Wir fordern die Stadtverwaltung auf, gemeinsam mit den Stadtwerken Leipzig und der unteren Denkmalschutzbehörde eine Übersicht zu allen Quartieren zu erstellen, für welche die Merkmale zur Bevorzugung (Fernwärme, Denkmalschutz) zutreffen. Dies soll die spätere Antragsbearbeitung beschleunigen.
- Wir fordern die Stadtwerke Leipzig und Stadtverwaltung auf, mit folgenden Gemeinden in den Erfahrungsaustausch zu gehen, welche bereits ähnliche Modelle implementiert haben: Münster, Stade, Marburg, Tübingen, Feuchtwangen, Neuss. So sollen häufige Fehler und Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden.
- Das Management der Beteiligung (Anlegerbetreuung, Berichtswesen, Ausschüttungen u.v.m.) soll auf professionelle Drittanbieter übertragen werden, da dies nicht zu den Kernkompetenzen der Stadtverwaltung und Stadtwerke gehört.
Begründung:
Die Stadtwerke Leipzig möchten laut Medieninformation 1 Mrd. Euro in PV- und Windenergie investieren. Daneben treiben diese derzeit in der kommunalen Wärmeleitplanung voran, dass die Fernwärme als Heiztechnologie für weite Teile des Stadtgebietes der strategische Schlüssel zur Umsetzung der Energiewende wird.
Die Leipziger Bürger befinden sich in einer konträren Situation: Sie tragen besonders ohne finanzielle Risiken der energetischen Transformation, da einerseits der Dämmwert des historischen, denkmalgeschützten Gebäudebestandes (Schwerpunkt: Gründerzeitarchitektur) oft nicht gut ist und daneben PV-Solar-Aufdachanlagen weitgehend aus denkmalpflegerischen Aspekten verboten sind. Der Anschlusszwang an die (teure) Fernwärme nimmt Flexibilität in der Entscheidung über eine Heizart oder einen Anbieter für die Energieversorgung. (Monopol in der Fernwärme) Diese Ungleichverteilung von Chancen und Risiken der energetischen Transformation nimmt die Leipziger Bürgern einen Teil ihrer Freiheit. Dies ist in Teilen ein Sachzwang, kann aber durch kommunalpolitische Maßnahmen mitigiert werden. Eine unternehmerische Beteiligung von Bürgern an den Chancen der Energiewende ist ein Instrument aus dem Einflussbereich der Kommunen. Im Zielbild soll die Gewinnausschüttung aus einer Beteiligung dazu dienen, um die gestiegenen Energiekosten des Privathaushaltes teilweise auszugleichen. Gleichwohl geht man im
Gleichschritt mit der Kommune: Man beteiligt sich nur an Projekten, die sowieso geplant und umgesetzt werden.
Eine Einschränkung/ Begrenzung auf Windpark-Projekte ist sinnvoll, da diese einerseits die erforderliche Größe haben, um den Aufwand einer Bürgerbeteiligung zu rechtfertigen und bei entsprechender Größe aufgrund der bestehenden EEG-Förderung (Einspeisetarif für 20 Jahre ab Inbetriebnahme) dennoch als sichere Anlageoption (Ausfallrisiko sehr gering) gelten. Die Renditen sind oft sehr attraktiv: 6 – 10% p.a. Auch erhöht die unternehmerische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger an Energiewende-Projekten nachweislich die generelle Befürwortung von Klimaschutz undTransformation der Energieerzeugung. Insbesondere, wenn die Projekte lokal/ regional und rentabel sind.
Exkurs Denkmalschutz:
Die FDP Leipzig hat sich in der Programmatik ebenfalls darauf verständigt, den Denkmalschutz mit seinen Auflagen umfassend – insbesondere zu Gunsten von Investitionen zur energetischen Transformation – einzuschränken. Dies könnte einen Teil des vorab genannten Problems lösen, indem umfassend PV-Aufdach-Anlagen installiert werden.
Der Antrag „Leipziger Bürgerinnen und Bürgern eine unternehmerische Beteiligung an der Energiewende ermöglichen“ sollten unabhängig davon befürwortet und vorangetrieben werden, da:
1) Denkmalschutz ist Ländersache und hat in Sachsen sogar Verfassungsrang. Die FDP Sachsen hat auf absehbare Zeit im Freistaat Sachsen keinen politischen Einfluss.
2) Der Solar-Aufbau steht derzeit politisch in der Kritik, da dieser aufgrund der einheitlichen Höchstproduktionszeiträume (Mittagszeit, insb. im Sommer) i.W. für Netzüberlastungen verantwortlich gemacht werden kann. Wind hingegen tritt regional verteilter und unabhängiger von der Tages- oder Jahreszeit auf.