FDP Leipzig: Gerichtsurteil aus Zürich zu generationsgerechter Wohnraumverteilung sollte Signalwirkung für den deutschen Wohnungsmarkt haben

Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

Das Urteil des Schweizer Bundesgerichtes zugunsten der Stadt Zürich gegen eine Mieterin, welche als Einzelperson eine städtische 6-Zimmer-Wohnung bewohnt, sorgte derzeit für Aufsehen und sollte nach Ansicht der FDP Leipzig auch eine Signalwirkung auf den deutschen Wohnungsmarkt und das Mietrecht haben. Die FDP fordert seit längerem die Einführung eines ähnlichen Modells von der LWB. 
 
Dazu unser wohnungspolitischer Sprecher Daniel Mark: „Wohnraum ist knapp und wir müssen über faire, generationsgerechte Verteilung sprechen. Wir müssen Wege finden, dass die Freigabe von Wohnraum, insbesondere für junge Familien, eine Win-Win-Win-Situation für Vermieter, Altmieter und Neumieter wird. Dies ist auch klimaeffizienter als der bloße Wohnungsneubau, welcher aber auch wichtig ist.“   
 
Bereits mit Beschluss vom 11.11.2023 fordern die Leipziger Freidemokraten, dass die LWB künftig für alle Neumietverträge im Eigenbestand bei 4-Raum-Wohnungen oder größer ein verpflichtendes Tauschmodell nach dem Züricher Genossenschaftsmodell implementiert. Dabei verpflichten sich Mieter, wenn sich der Haushalt verkleinert, z.B. durch Auszug der Kinder, eine kleinere Wohnung aus dem Portfolio des Anbieters in unmittelbarer Umgebung bei vergleichbarer Qualität unter Beibehaltung des Kaltmietpreises/ Quadratmeter zu beziehen, und damit die Wohnung für andere Familien dem Markt zuzuführen. Wir sehen dies als generationsgerechte und ressourcenschonende Strategie an, um das Marktangebot an entsprechend großen Wohnungen für Familien zu erhöhen. 
 
„Gleichwohl müssen wir endlich über die Fehlbelegung von Sozialwohnungen diskutieren: Es kann nicht sein, dass nach einmaliger Bedarfsprüfung nie wieder eine Validierung erfolgt. Der Chefarzt kann in einer günstigen Sozialwohnung leben, wenn er einst als Student eingezogen ist. Da Fehlbelegungsabgaben in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand stehen, müssen wir die Förderung künftig wieder an den Mieter, nicht die Mietwohnung, heften“, so Mark abschließend.